Trailerverleih, Anhängerverleih, Pferdefahrservice, Trailertraining, BEMER Horse-Set
0171 2150660
Unsere Geschäftsbedingungen
Stand 02/2021
Trailer Verleihservice
bei Bedarf mit Bring- und Abholservice ab 87648 Aitrang
Ãœbergabe
Der Trailer wird dem Mieter gereinigt und desinfiziert übergeben.
Der Mieter erhält den Trailer am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
Bei Bedarf erhält der Mieter eine Einweisung (Anhängervorrichtung und deren Benutzung sowie allgemeine Verhaltensweisen).
Der Trailer wird in verkehrssicherem Zustand übergeben. Vorhandene Mängel/Schäden, die nicht dem verkehrssicheren Zustand entsprechen, werden dem Mieter mitgeteilt und im Vertrag extra dokumentiert. So können vorhandene Mängel von eventuell neuen, durch den Mieter verursachten Schäden unterschieden werden.
Rückgabe
Der Mieter übergibt den besenrein gesäuberten Anhänger am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
Bei rechtzeitiger Übergabe bleibt der Mietpreis unverändert. Sollte sich insofern der Rückgabetermin verschieben, so wird dies dem Vermieter mitgeteilt.
Bei verspäteter Rückgabe wird ein Aufschlag erhoben. Dieser beträgt ab der ersten Stunde Verspätung eine Tagesmiete.
Der Zustand des Trailers wird bei der Übergabe überprüft. Eventuell neu entstandene Schäden werden anhand der bei der Übergabe festgestellten Mängel/Schäden festgestellt.
Der Mieter haftet immer für entstandene Mängel/Schäden, auch wenn Dritte als Verursacher anzunehmen sind.
Mietpreis
Der Mietpreis ist bei Übergabe des Trailers an den Vermieter fällig.
Entstandene Zusatzkosten, wie sie bei der Übergabe eines ungereinigten Trailers, bei Überschreiten der Leihfrist und/oder durch entstandene Mängel/Schäden entstehen, werden in Rechnung gestellt.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Der Betrag für schriftliche Rechnungsstellung beträgt pauschal 5,- €.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden, die der Mieter erleidet, nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen.
Steht der gemietete Trailer dem Mieter zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparatur oder wegen sonstiger, nicht vorhersehbarer Umstände, haben somit beide Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
Im Falle eines Rücktritts aus oben genannten Gründen erhält der Mieter die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Ein Rücktritt vonseiten des Mieters ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.
Weitere Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Ausfall nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
Haftung des Mieters
Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass er sich bei einem gegebenenfalls vorhandenen Verursacher des Schadens schadlos halten kann.
Reichen die hinterlegten Gelder zur Begleichung aller entstandenen Kosten nicht aus, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für diese Kosten.
Mindestalter
Der Führerschein und ein Ausweisdokument sind bei der Übergabe des Anhängers vorzulegen.
Auslandsfahrten
Reisen in die benachbarten europäischen Länder sind nach Absprache möglich.
Reinigungskosten
Hat der Mieter die Reinigungsarbeiten nicht oder nicht vollständig besenrein ausgeführt, so werden zusätzliche Kosten in Höhe von 25,- € erhoben.
Reservierung und Rücktritt
Die Reservierung eines Trailers für einen bestimmten Termin ist verbindlich.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter weniger als drei Tage vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt sind an den Vermieter 100% vom vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
Schäden am Trailer
Reparaturen darf der Mieter nur nach Abstimmung mit dem Vermieter ausführen lassen.
Widerrechtliche Veränderungen am Mietobjekt werden von einer Fachwerkstatt reguliert und dem Mieter in Rechnung gestellt.
Kenntnisnahme und Einverständniserklärung
Diese Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) sind auf der Rückseite des Vertrages abgedruckt. Der Mieter erklärt sich bei Vertragsabschluss nach Kenntnisnahme mit allen Punkten einverstanden und erkennt die AGB als Grundlage des Vertrages durch seine Unterzeichnung an.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung in Kraft treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Pferdefahrservice
mit unserem Gespann incl. Bring- und Abholservice ab 87648 Aitrang
Leistungen
Der Transport von Pferden erfolgt gemäß HGB. Der Transporteur hilft dem Auftraggeber, ein- oder zwei Pferde zwischen zwei oder mehr Orten, zu transportieren. Für das Ver- und Entladen ist der Auftraggeber oder eine vom Auftraggeber bestimmte Person zuständig, niemals der Transporteur. Transportaufträge durch Neukunden bedürfen unbedingt der Schriftform und einer Anzahlung bzw. der Barzahlung bei Übergabe des /der Pferde. Die Säuberung und Desinfizierung des Anhängers übernimmt der Transporteur.
Kosten
Die Transportkosten setzen sich aus einer Anhängerpauschale und einem Kilometerbetrag zusammen. Fahrtkosten: 1,- € je km plus der Anhängerpauschale von 25 €. Die Fahrtkosten werden ab 87648 Aitrang berechnet. Der Preis für Verladekosten beträgt ab der angefangenen 2. Stunde 20 € je weiterer angefangener Stunde. Sollte sich Ihr Pferd trotz aller Bemühungen einem Transport widersetzen, wird die Leerfahrt und die Verladezeit in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Haftung des Transporteurs
Seit dem 01. Juli 2000 ist nach nationalen und internationalen Bestimmungen der Equidenpass das Begleitdokument Ihres Pferdes, welches bei jedem Transport mit geführt werden muss. Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers, dieses Papier mit auf den Transport zu geben. Bei durch diesbezügliche Kontrollen verhängte Strafen, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Transporteur haftet zwischen Verladeort und Abladeort in keinem Fall für mögliche Personen- und Sachschäden, auch nicht für Schäden des Auftraggebers aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen. Alle Risiken des Transports gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Stehen Fahrzeug und/oder Trailer zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, hat der Transporteur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts erhält der Auftraggeber seine bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sie können dem Transporteur nicht in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber erkennt an und bestätigt ausdrücklich, dass der Transporteur bei Unfällen, in Unglücksfällen sowie bei einfacher Fahrlässigkeit keine Haftung für die transportierten Pferde übernimmt oder dem Auftraggeber sonst entstehende Kosten ersetzt. Dies gilt insbesondere bei Schäden, die auf Grund des Verhaltens Dritter entstanden sind. Für Kosten und/oder Nachteile während des Transports, die dem Auftraggeber oder Nutznießern z. B. auf Grund von Unfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Umständen (z. B. Zeitverzögerungen) entstehen, haftet der Transporteur nicht.
Kenntnisnahme und Einverständniserklärung
Der Auftraggeber erklärt sich bei Vertragsabschluss nach Kenntnisnahme mit allen Punkten einverstanden und erkennt die AGB als Grundlage des Vertrages durch seine Unterzeichnung an.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.